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So wird die Privatvorsorge vom Staat gefördert

Während der Ansparphase

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gestaffelt von 2005 an steuerlich geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 sind davon 60 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 %.

Steuerjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
absetzb. Anteil 60% 62% 64% 66% 68% 70% 72% 74% 76% 78% 80%
Steuerjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ...
absetzb. Anteil 82% 84% 86% 88% 90% 92% 94% 96% 98% 100% usw.

Während der Rentenphase

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und lebenslang festgeschrieben.

Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu 50% versteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2% an, danach bis 2040 um 1%. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten demnach dauerhaft voll zu versteuern.

Demgemäß ergeben sich in der Auszahlungsphase folgende steuerpflichtige Anteile:

Beginn Rentenphase 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
zu verst. Anteil 50% 52% 54% 56% 58% 60% 62% 64% 66% 68%
Beginn Rentenphase 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
zu verst. Anteil 70% 72% 74% 76% 78% 80% 81% 82% 83% 84%
Beginn Rentenphase 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034
zu verst. Anteil 85% 86% 87% 88% 89% 90% 91% 92% 93% 94%
Beginn Rentenphase 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 ...
zu verst. Anteil 95% 96% 97% 98% 99% 100% 100% 100% 100% usw.


Im Jahr 2006 können somit 12.400 Euro (62% von 20.000 Euro) für Alleinstehende und 24.800 Euro (62% von 40.000 Euro) für Verheiratete steuerlich geltend gemacht werden.